Bild zeigt den „Ball“ am Times Square in New York am am Silvesterabend 2020/2021.
Reuters/Gary Hershorn
Impfung, Schule, Geld

2021 bringt viele Neuerungen

Das neue Jahr wird anders – auch und besonders, was die Pandemie betrifft. Die Impfung wird das Leben von früher wieder näher bringen, auch wenn das Virus Teil des Alltags bleiben wird. Neuerungen gibt es aber auch bei Arbeit, Pensionen, im Gesundheitsbereich und in der Schule. Wandeln könnte sich heuer auch die Mobilität in Österreich.

Mit dem Impfstart in Alten- und Pflegeheimen noch im alten Jahr wird sich der Kreis der Impflinge 2021 sukzessive erweitern. Im Laufe des ersten Quartals soll es Vakzine für Personen über 65 sowie für Menschen in den Bereichen Bildung, Sicherheit, Justiz und in kritischer Infrastruktur geben. Später ist die Impfung weiter Teile der Bevölkerung geplant. Weiterhin möglich ist bis mindestens Ende März die telefonische Krankmeldung. Der schon lange geplante elektronische Impfpass soll bis spätestens Ende März flächendeckend ausgerollt werden.

Auch diverse Familien-, Wirtschafts- und Unternehmenshilfen werden weitergeführt. Die Sonderbetreuungszeit kann noch in Anspruch genommen werden, für 2021 wurde auch der Rechtsanspruch darauf etabliert. Arbeitnehmer, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Schule oder Kindergarten geschlossen sind, sollen sich bis zu vier Wochen freinehmen können. Dem Arbeitgeber werden die Entgeltkosten zu 100 Prozent ersetzt.

Einmalzahlungen für Kinder und Energie

Unter anderem laufen auch der Härtefallfonds für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) und der Fixkostenzuschuss für Unternehmer weiter. Er kann bis Juni beantragt werden. Auch der Verlustersatz in einer Höhe bis zu drei Millionen Euro kann 2021 beantragt werden. Der Familienhärtefonds wurde für 2021 um 50 Millionen Euro aufdotiert und steht Familien zur Verfügung, die wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit Einkommen verloren haben.

Neuerungen gibt es auch beim Kinderbetreuungsgeld. Für die Berechnung der einkommensabhängigen Variante können ausnahmsweise die Einkünfte des Jahres 2019 herangezogen werden, sofern sich dadurch ein höherer Tagsatz ergibt. Anderenfalls wird das Kinderbetreuungsgeld anhand des Steuerbescheides 2020 berechnet, je nachdem, wie es für die Familie besser ausfällt. Das passiert automatisch.

Aushang im Eingangsbereich eines AMS-Gebäudes in Wien mit Informationen zum Coronavirus
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Von der CoV-Krise sind viele Arbeitnehmer stark betroffen, die Joboffensive wird heuer weitergeführt

Außerdem werden für Bezieher von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung 100 Euro als Einmalzahlung für jedes im gleichen Haushalt lebende Kind sowie bis zu 100 Euro als Einmalzahlung pro Haushalt als Energiekostenzuschuss ausgezahlt. Für Beamte wird die Dauer des Frühkarenzurlaubs („Babymonat“) von 28 auf bis zu 31 Tage erhöht.

Auch die Coronavirus-Kurzarbeit kann 2021 in Anspruch genommen werden. Bereits im Herbst trat eine Joboffensive in Kraft, auch sie wird mit 426 Millionen Euro nun weitergeführt. Die Maßnahme soll Menschen ohne Job für den erwarteten Konjunkturaufschwung heuer und 2022 qualifizieren. Zumindest bis Ende März verlängert wurden die Abgabenstundungen für Unternehmen. Auch Stundungszinsen und Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht fällig. Vorerst läuft ebenso noch die Unterstützung gemeinnütziger Vereine („NPO-Fonds“) weiter.

Die Regierung kündigte für Veranstalter einen „Schutzschirm“ an. Wird eine Veranstaltung CoV-bedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, können damit unstornierbare Ausgaben bis zu einer Höhe von einer Million Euro ersetzt werden. Damit starten nicht nur Veranstalter in ein besseres Jahr, auch Events werden voraussichtlich in wenigen Monaten wieder durchführbar sein.

Plus bei kleinen Pensionen

Homeoffice und Kurzarbeit begleiten hingegen womöglich noch viele Menschen durch das neue Jahr. Die Pendlerpauschale wird aber auch weiterhin ausgezahlt. Zudem werden Mietzinsstundungen bis Ende März 2021 ausgedehnt und Delogierungen aufgrund nicht bezahlter Wohnungsmieten aus diesem Zeitraum werden bis Mitte 2022 aufgeschoben.

Löhne und Gehälter steigen 2021 großteils um 1,5 Prozent. Metaller und öffentlich Bedienstete bekommen 1,45 Prozent, ebenso die meisten Pensionisten. Bezieher kleiner Pensionen bekommen im nächsten Jahr hingegen mehr als die doppelte Inflationsabgeltung: Bezüge bis 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2.333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt. Von der Erhöhung der Mindestpensionen profitieren auch die Bezieher von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, weil sich deren Höhe am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. Das bedeutet, dass auch die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe von 917,35 Euro um 3,5 Prozent auf 949,46 Euro steigt. Beim Pflegegeld wird die neue automatische Anpassung schlagend. Auch hier gibt es plus 1,5 Prozent.

Auch wenn das Pandemiejahr 2020 hohe Kosten verursacht hat, stehen bei den Steuern für heuer bisher nur kleinere Änderungen an. Eine ist die viel debattierte „Tamponsteuer“ auf Menstruationsprodukte. Sie wird auf zehn Prozent gesenkt, ebenso wie jene auf Reparaturdienstleistungen. In Hotels, Gastronomie und Kultur bleibt der Mehrwertsteuersatz bis Ende 2021 pandemiebedingt bei fünf Prozent.

Für Konsumenten, die Waren aus dem Ausland bestellen, ändern sich die Zollgebühren: Bisher gibt es keinen Zoll für Pakete aus dem Ausland, wenn der Warenwert unter 22 Euro beträgt. Diese Freigrenze entfällt am 1. Juli in der ganzen EU. Damit ist künftig auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben. Das bisherige System galt als sehr betrugsanfällig – entweder durch falsche Deklarationen oder durch die Aufteilung von Bestellungen in kleine Sendungen mit entsprechend niedrigem Wert.

Schulstart wieder auf Distanz

Schülerinnen, Schüler und Studierende haben ein schwieriges Jahr hinter sich, mit Kontaktbeschränkungen, Fernunterricht und überraschendem Digitalisierungsschub. Begonnen wird das Jahr wieder mit Distance-Learning bis 15. Jänner. An den Schulen wird allerdings wie im zweiten Lockdown Betreuung angeboten, Oberstufenschüler können vorübergehend auch in die Klassen kommen.

In den Schulen bringt das Jahr 2021 zudem jeweils ab Herbst günstige Notebooks bzw. Tablets für Schüler der fünften und sechsten Schulstufe sowie Ethikunterricht für Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, ab der neunten Schulstufe. Bezahlen müssen die Eltern 25 Prozent des Einkaufspreises, dafür geht das Gerät ins Eigentum des Schülers über. Gratis sind die Geräte unter anderem für Familien, die Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder Notstandshilfe beziehen bzw. von den Rundfunkgebühren befreit sind. Auch Lehrer werden mit den mobilen Geräten ausgestattet.

Schüler mit Mund-Nasenschutz
APA/Roland Schlager
Schule in Pandemiezeiten: Auch das neue Jahr beginnt im Distanzmodus

Außerdem gibt es neue Kompetenzüberprüfungen sowie erneut teils geänderte Maturaregeln. Wie schon 2020 wird die Matura 2021 verschoben: Start der schriftlichen Klausuren ist am 20. Mai. Anders als in diesem Jahr gibt es aber eine verpflichtende mündliche Reifeprüfung (ab 7. Juni). An den Universitäten bringt das neue Jahr voraussichtlich die Einführung einer Mindeststudienleistung für Studienanfängerinnen und -anfänger. Wer ab dem am 1. Oktober beginnenden Wintersemester 2021/22 ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnt, muss in den ersten beiden Studienjahren mindestens 24 ECTS-Punkte in diesem Studium schaffen. Das ist ein Fünftel der vorgegebenen Regelstudienzeit. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 15. Jänner.

Neues für Bankkunden und Kreditnehmer

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2019 bringt heuer eine Umsetzung, die Kreditnehmer betrifft. Die Kostenrückerstattung bei vorzeitigen Rückzahlungen von Verbraucherkrediten wird neu geregelt. Konsumenten müssen bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten sowohl die laufzeitabhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig erstattet bekommen.

In den Banken kommt zudem eine Neuregelung bei den Schließfächern. Sie werden in das Kontenregister aufgenommen. Das betrifft ab Jänner 2021 Depots und Safes in Banken und von in Summe rund 100 privaten Anbietern. Auch der Kreis jener Stellen, die das 2016 installierte Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert. Ziel ist die Verfolgung krimineller Aktivitäten wie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Große Autos, grüne Autos

Einiges kommt im neuen Jahr auf Österreichs Autofahrerinnen und -fahrer zu. Für Diskussionen sorgte die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die große Autos verteuern wird. NoVA-pflichtig sind nun alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen – und somit auch SUV, Pick-ups und Vans, die als Klein-Lkw gelten und oft von Firmen als solche angemeldet werden. Befreit von der NoVA werden von den umweltfreundlichen Gefährten nunmehr explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern zum Beispiel auch mit wasserstoffbetriebene Vehikel.

Mehrere Radfahrer an einer Kreuzung in Wien
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Die CoV-Pandemie trieb vergangenen Sommer viele Menschen auf die Radwege. Umweltfreundliche Mobilität soll künftig belohnt werden.

Bereits im Frühjahr soll der digitale Führerschein kommen. Im Nationalrat wurden bereits die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) möglich sind, geschaffen. Für Inhaber von Bürgerkarten bzw. Handysignaturen sollen ab dem Frühling Führerschein und Zulassungsschein als digitale Varianten am Smartphone verfügbar gemacht werden. Heuer steht auch eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in Wien bevor. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Bonus für „Öffi"-Benutzer“

Vergünstigungen in unterschiedlichen Bereichen gibt es für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. von Bahn und Rad. Ab 1. Juli sind alle vom Arbeitgeber bezahlten Tickets für den öffentlichen Verkehr mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Tageskarten steuerfrei. Allerdings muss die Karte am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Strecken- oder Netzkarten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wer mit einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Rad oder E-Bike zwischen Wohnung und Arbeitsplatz unterwegs ist, verliert nichts von seiner Pendlerpauschale. Bei der Bahn wiederum wird von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter „grüner“ Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern ab 1. Juli gänzlich steuerfrei. Heuer soll auch der Österreich-Teil des 1-2-3-Tickets, also die bundesweite Netzkarte, kommen. Dafür stehen 95 Millionen Euro zur Verfügung.

Sollte nichts dazwischenkommen, dürfte 2021 politisch ein ruhigeres Jahr werden: Als einziger größerer Urnengang stehen im Herbst die Gemeinderats- und Landtagswahlen in Oberösterreich an. Gemeinderätinnen und -räte werden auch in Kärnten gewählt, dazu die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Auch die Studierenden wählen ihre Vertretung, die Österreichische Hochschülerschaft.