Umsatzersatz-Antrag für Dezember wird unterbrochen

Der Antrag für einen Umsatzersatz für Dezember ist kurzzeitig nicht möglich, Grund ist eine Umstellung zur Anpassung an die Ausweitung des Lockdowns ab 26. Dezember. Durch die Änderung soll auch jenen, die durch die Verschärfungen direkt betroffen sind, wie der Einzelhandel und körpernahe Dienstleister, die Möglichkeit gegeben werden, diese Hilfen zu nutzen, teilte dazu das Finanzministerium mit.

Das Umsatzersatzformular werde daher von 26. bis 28. Dezember offline gestellt, bis das System den geltenden Bestimmungen entspreche. Ab 29. Dezember stehe die Beantragung wieder zur Verfügung. Die Beantragungsfrist werde vom 15. auf den 20. Jänner ausgeweitet.

Umsatzersatz auch für Zulieferer geplant

Die Regierung hat sich grundsätzlich darauf geeinigt, auch indirekt vom Lockdown betroffenen Branchen einen Umsatzersatz zu gewähren. Weitere Details zu diesem Hilfsinstrument werde man in den nächsten Tagen bekanntgeben, sagte die von den Grünen nominierte Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer gestern im Pressefoyer nach dem letzten Ministerrat in diesem Jahr. Profitieren davon soll auch die Kulturbranche. Für November soll es 80 Prozent Umsatzersatz geben, für Dezember 50 Prozent – etwa wenn ein Theater oder eine Konzertbühne aufgrund des Lockdowns geschlossen werden mussten.

Veranstaltungsschutzschirm bekam Okay von EU-Kommission

Die EU-Kommission hat für den von der Regierung angekündigten „Veranstaltungsschutzschirm“ grünes Licht gegeben. Wird eine Veranstaltung coronavirusbedingt abgesagt oder kann sie nur eingeschränkt stattfinden, können damit jene Ausgaben, die nicht stornierbar sind, bis zu einer Höhe von einer Million Euro ersetzt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) nach dem Ministerrat. Sie geht davon aus, dass Events ab Juli wieder unbegrenzt durchführbar sein könnten.

Österreich bemühe sich bei der EU-Kommission um Genehmigung einer Aufstockung dieser „Quasiversicherungsleistung“ auf drei Millionen Euro pro Unternehmen und pro Veranstaltung, so Köstinger. Anträge sollen ab 15. Jänner 2021 möglich sein und müssen bis spätestens 15. Juni 2021 eingelangt sein. Der Antrag ist für Veranstaltungen möglich, die bis Ende 2022 stattfinden – das deshalb, da ja für viele Events eine sehr lange Vorlaufzeit notwendig ist. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. Februar 2021.

Hilfen für Blümel „kein Dauerzustand“

Für Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) haben die Coronavirus-Wirtschaftshilfen aber ein absehbares Ablaufdatum. Die Krise sei „kein Dauerzustand“, genauso wenig die Hilfen, sagte Blümel in Interviews mit den Tageszeitungen „Kurier“ und „Presse“. Die Kritik, wonach durch die Coronavirus-Hilfen viele Pleitefirmen gerettet werden, ist für Blümel nicht nachvollziehbar.

Schuldenberg der Republik wächst

Die Bundesregierung wies bisher 30 Milliarden an Hilfen Firmen zu, die durch CoV-Zwangsmaßnahmen und -Verbote keine Einnahmen mehr hatten. Neue Steuern oder Sparpakte sind für die Bundesregierung aber kein Thema.

„Wir werden erst in einigen Jahren wissen, ob diese These stimmt. Faktum ist, dass wir heuer um etwa 40 Prozent weniger Insolvenzen haben als 2019. Wir werden also einen Aufholeffekt bei den Insolvenzen erleben“, sagte Blümel gegenüber der „Presse“. Wie hoch der sein werde, lasse sich schwer prognostizieren.

Bei den Hilfen für Unternehmen lassen sich laut Blümel Mitnahmeeffekte nicht vermeiden. „Das Wichtigste ist, dass wir so viele gesunde Unternehmen wie möglich retten, auch wenn wir das eine oder andere mitnehmen, das vielleicht schon vor der Krise ein Problem hatte“, sagte der Finanzminister.

„Es ist noch Geld da“

Gegenüber dem Kurier verteidigte Blümel seine Aussage „koste es, was es wolle“ vom März. Zum damaligen Zeitpunkt sei das „völlig richtig“ gewesen. „Solange die Krise dauert, müssen wir so viele Arbeitsplätze und Unternehmen wie möglich retten“, so der Finanzminister. Wenn die Krise vorbei sei, dann würden auch die Hilfen sukzessive auslaufen und die Budgetkonsolidierungen Schritt für Schritt beginnen. „Die Krise wird dauern, bis wir das Virus mit der Impfung besiegt haben“, sagte Blümel.

Das 50 Milliarden Euro schwere CoV-Hilfspaket der Regierung wurde bisher bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. „Wir haben knapp 29 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt beziehungsweise sind diese Summen bereits geflossen. Darin enthalten sind nicht nur Ausgaben, sondern auch die Garantien und Stundungen. Es ist also noch Geld da“, so der Finanzminister.