Griechenland: Tausende anerkannte Flüchtlinge nun obdachlos

Die Flüchtlingsfrage sorgt in Griechenland auch abseits der verheerenden Zustände in Lagern auf den Inseln für Schlagzeilen. Der Beschluss der Regierung des konservativen Premiers Kyriakos Mitsotakis (Nea Dikomkratia/ND), dass als asylberechtigt anerkannte Migrantinnen und Migranten keinen Anspruch mehr auf von Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellte Quartiere haben, hat viele Betroffene in die Obdachlosigkeit getrieben. Mitten im Winter könnten davon laut Medien knapp 11.000 Personen betroffen sein.

Im Winter plötzlich ohne Dach über dem Kopf

Sie standen zuvor unter der Schutzaufsicht der Unterstützungsprogramme „Estia“ und „Helios“ und hatten daher bisher in der Regel auch ein Dach über den Kopf. Der Beschluss der Regierung, dass sie als anerkannte Asylberechtigte künftig „auf eigenen Beinen“ zu stehen hätten, zwang viele von ihnen, ihre Unterkünfte zu verlassen. Manche davon sind nun mitten im Winter von Obdachlosigkeit betroffen.

Laut der Mitsotakis-Regierung müssen sich anerkannte Flüchtlinge wie jeder griechische Bürger selbst um Unterhalt und Obdach kümmern. Der Regierungsbeschluss führe meist direkt zur Obdachlosigkeit, da die Betroffenen nicht mehr in der Lage wären, ohne finanzielle Unterstützung ihr Leben zu meistern, hieß es daher jüngst in einem Protestbrief von 73 Hilfsorganisationen.

Durch das Finanzprogramm „Helios“, in dem fast 23.000 Flüchtlinge registriert wurden, bekamen beinahe 9.203 Flüchtlinge beispielsweise einen Mietzuschuss. Viele Flüchtlinge werden von „Helios“ nun aber nicht oder nicht mehr unterstützt.

NGOs: Bürokratische Hürden

Die Asylberechtigten stünden vor vielen Problemen, warnten die Hilfsorganisationen. Viele hätten aufgrund bürokratischer und sprachlicher Hindernisse oder diskriminierender Bestimmungen keine Chance, eine Arbeit zu bekommen oder eine Unterkunft zu mieten. Selbst wenn sie es sich leisten könnten, scheiterten sie oft daran, dass sie etwa über keine Sozialversicherungs- oder Steuerregistrierungsnummer verfügen beziehungsweise kein Bankkonto eröffnen dürfen.

Bei den Betroffenen handelt es sich laut den Hilfsorganisationen mitunter zudem um besonders schutzbedürftige oder traumatisierte Personen, etwa um Opfer von sexueller Gewalt oder Folter, Menschen mit gesundheitlichen Problemen, einschließlich psychischer Probleme oder Behinderungen. Auch viele allein stehende und allein erziehende Frauen seien darunter.