„Click & Collect“ für Handel ernüchternd

Wegen des dritten Coronavirus-Lockdowns müssen seit 26. Dezember im Handel die Rollläden bis inklusive 17. Jänner unten bleiben. Im Gegensatz zu den ersten beiden Lockdowns besteht nun die Möglichkeit, bestellte Waren vor Ort im Geschäft abzuholen („Click & Collect“). Der Handel hatte seit dem ersten Lockdown auf die Einführung dieser Regelung gedrängt, die jetzigen Umsatzerwartungen sind allerdings verhalten.

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