Elternvertreter für Schülertests und Lehrer-„Durchimpfen“

Der Dachverband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen fordert wöchentliche CoV-Tests für Schüler und ein „Durchimpfen“ für Lehrer, um eine Rückkehr in den Präsenzunterricht zu ermöglichen. Sprecherin Evelyn Kometter glaubt nicht mehr an das vom Bildungsministerium ausgegebene Ziel, am 18. Jänner wieder mit dem Präsenzunterricht zu beginnen. Die Woche bis zum 24. Jänner solle deshalb wenigstens dafür genutzt werden, die Schüler durchzutesten und Lehrer zu impfen.

Der Unterricht wird nach den Weihnachtsferien zwar wie üblich am 7. Jänner wieder beginnen, allerdings pandemiebedingt als Fernunterricht. An den Schulen wird es nur Betreuung für jene geben, die Bedarf anmelden. Auch Lernunterstützung ist dabei vorgesehen, was in der Praxis allerdings nicht an allen Standorten gut funktioniert.

Zeitpunkt für Rückkehr zu Präsenzunterricht noch offen

Wann der allgemeine Präsenzunterricht wieder beginnt, ist derzeit noch offen. Im Bildungsministerium verweist man jedoch auf die aktuell gültige Verordnung, wonach der „ortsungebundene Unterricht“ mit 17. Jänner befristet ist und ab 18. Jänner der Präsenzunterricht wieder starten soll. Einschränkung: Dabei müsse stets das Infektionsgeschehen berücksichtigt werden.

Für Schüler in Wien und Niederösterreich würde eine Verlängerung des Distance-Learning bedeuten, dass sie lediglich eine Woche Präsenzunterricht hätten, bevor sie mit 1. Februar in die einwöchigen Semesterferien starten. Etwas mehr Unterrichtstage im Klassenzimmer gäbe es in den anderen Bundesländern, wo die Ferien erst mit 8. Februar (Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) bzw. 15. Februar (Oberösterreich, Steiermark) beginnen.

Offene Fragen zur Leistungsbeurteilung

Kometter verwies auf Fälle in allen Bundesländern, in denen in der Sekundarstufe 1 (Mittelschule, AHS-Unterstufe) und Sekundarstufe 2 (v. a. AHS-Oberstufe, BMHS) Lehrer vor Weihnachten im großen Stil blaue Briefe als Vorwarnung vor einem „Nicht genügend“ in der Schulnachricht verschickt hätten. Die Begründung: Weil sie es nicht geschafft hätten, in der Zeit des Präsenzunterrichts eine Schularbeit oder einen Test durchzuführen, fehle ihnen eine Beurteilungsgrundlage. Davon seien auch Schüler betroffen gewesen, die üblicherweise auf einem Gut oder Befriedigend stünden, so Kometter, dabei seien Schularbeiten und Tests laut Leistungsbeurteilungsverordnung nur eine von mehreren Arten der Leistungsfeststellung.

Im Bildungsministerium wurde auf APA-Anfrage betont, dass es auch bei Umstellung auf Fernunterricht die Option gebe, Schüler etwa für Schularbeiten und Prüfungen an die Schulen zu holen. Außerdem gebe es auch andere Möglichkeiten der Leistungsfeststellung wie etwa Mitarbeit, und diese sei auch im Distance-Learning feststellbar. Das ist auch der Grund, warum es trotz der wenigen Präsenzphasen im laufenden Semester jedenfalls eine Schulnachricht geben soll: Die Schüler hätten im Fernunterricht etwas geleistet, und das gehöre auch dokumentiert, argumentiert man im Bildungsressort.