Deutschland beschloss Frauenquote für Vorstände

Die deutsche Regierung will für mehr Frauen in den Chefetagen großer Unternehmen sorgen. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzesentwurf, nach dem in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens eine Frau sitzen muss.

Für Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des deutschen Bundes gibt es noch strengere Regeln: Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung mindestens eine Frau sein.

Außerdem müssen Firmen künftig speziell begründen, wenn sie für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat ohne Frauen planen. Die Sanktionen bei Verletzung der Berichtspflichten sollen schärfer werden.

Kein bestimmter Anteil vorgeschrieben

Dieses Mindestbeteiligungsgebot sei keine Vorstandsquote im eigentlichen Sinne, da kein bestimmter Frauenanteil vorgeschrieben werde, heißt es laut Reuters in dem der Nachrichtenagentur vorliegenden Gesetzesentwurf. Die angestrebte gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen könne nur erreicht werden, wenn überhaupt Frauen im Vorstand vertreten seien.

Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland sei der Frauenanteil in den Vorständen bis November 2020 auf 11,5 Prozent gestiegen, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Für die Aufsichtsräte dieser Unternehmen gilt bereits eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent, die 2017 erreicht wurde und die zuletzt bei 35,2 Prozent lag.

Für Vorstandsebenen müssen bisher dagegen nur Zielvorgaben festgelegt werden. Fast 70 Prozent der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, hätten sich aber keine oder null Frauen im Vorstand als Zielgröße gesetzt, heißt es im Gesetzesentwurf. Daher müssen Unternehmen, die nicht unter die neue Frauenquote für Vorstände fallen, die Zielgröße Null künftig begründen.