Mord an Schwangerer in Kärnten: Urteil rechtskräftig

Die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an einer hochschwangeren Frau ist rechtskräftig. Die Verteidigerin des Angeklagten, Christine Lanschützer, zog die Strafberufung zurück, nachdem der Oberste Gerichtshof den Schulspruch bestätigt hatte. Die Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, Eva Jost-Draxl, bestätigte heute auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“ (Montag-Ausgabe).

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