D: Labore sollen verstärkt nach neuen Virusvarianten suchen

Proben mit positiven Coronavirus-Tests sollen in Deutschland stärker als bisher auf den genauen Virustyp untersucht werden. Labore und Einrichtungen, die solche Sequenzierungen vornehmen, werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums dazu verpflichtet, die erhobenen Daten an das Robert-Koch-Institut zu übermitteln, und bekommen dafür eine Vergütung. Eine entsprechende Verordnung soll morgen in Kraft treten.

„Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, etwa in Großbritannien und Irland. Spahn verwies auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus beiden Ländern, die sehr starke Hinweise auf eine deutlich höhere Ansteckungsrate gäben.

Der Verordnung zufolge sollen Labore, die Coronavirus-Tests auswerten, aber selbst keine Genanalyse durchführen, einen Teil ihrer positiven Coronavirus-Proben an entsprechende Speziallabore schicken können, und bekommen dafür die Versandkosten erstattet. Labore, die selbst sequenzieren, bekommen 220 Euro pro Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut. Ziel ist laut Spahn, dass mindestens fünf Prozent aller Positivtests in Deutschland auf den genauen Virustyp untersucht werden.

Möglicherweise neue Variante in Garmischer Klinikum

Am Klinikum Garmisch-Partenkirchen wurde indes möglicherweise eine weitere neue Variante des Coronavirus entdeckt. Derzeit würden Proben an der Berliner Charite untersucht, teilte das Klinikum mit. Bei einem Ausbruch in dem Krankenhaus habe der Verdacht bestanden, dass bei den Infektionen eine veränderte Variante eine Rolle spielen könnte.

„Dies hat sich in einer ersten Zwischenmeldung der Charite bestätigt.“ In dem Klinikum waren 52 Patienten und 21 Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Noch ist aber unklar, ob die Veränderung wirklich neu ist und ob sie Auswirkungen auf die Ansteckungsrate oder die Schwere der Erkrankung hat. Es handle sich aber nicht um die zwei zunächst in Großbritannien und Südafrika nachgewiesene Varianten (B.1.1.7 und B.1.3.5.1).