Grenzüberschreitende Überwachung wieder auf EU-Agenda

Neben der Verordnung zum Schutz der Privatsphäre (E-Privacy) steht noch ein zweiter, schwerer Brocken im Digitalbereich auf der Agenda der portugiesischen Ratspräsidentschaft.

Die stecken gebliebene Richtlinie zum grenzüberschreitenden Datenzugriff für Strafverfolger (E-Evidence) soll demnächst in Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament finalisiert werden.

Die Abgeordneten hatten den Entwurf von Kommission und Rat im Dezember abgelehnt. Sie bestehen darauf, dass bei grenzüberschreitenden Überwachungsanordnungen die lokalen Justizbehörden über deren Rechtmäßigkeit entscheiden. Kommission und Rat wollten diese Überprüfung – und damit die Haftung – direkt den betroffenen Providern, Telekoms und Netzplattformen zuschieben.

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