EuGH: Österreich setzt Mehrwertsteuer-Richtlinie nicht um

Österreich setzt die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie bei Reisebüros nicht korrekt um. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die EU-Kommission hatte Österreich im Sommer 2019 geklagt, weil es der Aufforderung, die Richtlinie anzuwenden, seit 2014 nicht nachgekommen war.

Österreich verstoße gegen die Richtlinie, indem es Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros ausschließe, heißt es in dem Urteil.

Auch gestatte Österreich Reisebüros, „sofern diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln“.