Abschiebung: Grüne attackieren Koalitionspartner ÖVP

Der Koalitionskonflikt wegen der Abschiebung dreier Schülerinnen gewinnt an Schärfe. Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und Parteivize Stefan Kaineder attackieren jeweils gegenüber der APA Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wegen der Außerlandesbringung und Klubobmann August Wöginger (ÖVP) wegen dessen Kritik am Bundespräsidenten scharf. Der ÖVP-Fraktionschef bleibt indes auf Linie.

Debattiert wird jetzt auch über eine Härtefallkommission der Länder und darüber, dass in Österreich geborene Kinder die Staatsbürgerschaft bekommen sollen. Wöginger sieht hier im Ö1-Mittagsjournal keinen Änderungsbedarf. Für ihn sind ohnehin die Gerichte die Härtefallkommission. Die hätten auch im aktuellen Fall alles betrachtet.

Wöginger hatte am Vortag Bundespräsident Van der Bellen kritisiert, weil dieser sich in einem extra aufgenommenen Video zumindest indirekt gegen die Abschiebung gestellt hatte. Für Maurer ist das enttäuschend. Wögingers Kritik sei unangebracht. Wie Kaineder forderte die Klubobfrau Wöginger auf, sich öffentlich zu entschuldigen.

Kritik von der Opposition

In einer Aussendung sprach SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner gar von einem „ungeheuerlichen Vorgang“, dass die ÖVP ihren Klubobmann vorschicke, um dem Bundespräsidenten zu unterstellen, den Rechtsstaat nicht zu respektieren. Dass die ÖVP nicht einmal davor zurückschrecke, den Bundespräsidenten auf Basis von Falschinformationen anzugehen, zeige, wie tief die ÖVP mittlerweile gesunken sei, fand NEOS-Asylsprecherin Stephanie Krisper.

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz meint hingegen an Van der Bellen gerichtet, die Gesetze des Landes seien zu respektieren, Entscheidungen von Höchstgerichten zur Kenntnis zu nehmen.

Während sich die ÖVP am Freitag auf die Justiz berief, sehen die Grünen die Verantwortung zunächst beim Innenminister. „Der Bundesminister kann sehr wohl nach Prüfung der aktuellen Situation von einer Abschiebung Abstand nehmen“, betont Maurer.

Vier Jahre unrechtmäßig in Österreich

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist zuvor in die Offensive gegangen. In einer Aussendung wird der Fall im Detail geschildert und unter anderem dargestellt, dass sich die georgische Familie seit fast vier Jahren unrechtmäßig in Österreich befunden hat. Die Mutter N. T. reiste 2006 erstmals legal nach Österreich ein, stellte 2009 einen Asylantrag mit der 2008 in Österreich geborenen Tochter T. T. und reiste nach rechtskräftiger negativer Entscheidung mit ihrem Kind im Jahr 2012 freiwillig wieder aus.

Im Jahr 2014 reiste die Familie erneut in Österreich ein und stellte nach einem rechtskräftig negativ entschiedenen Asylantrag seither mehrfach Asylfolgeanträge, die ebenfalls alle rechtskräftig negativ entschieden wurden.

Im Jahr 2015 wurde die zweite Tochter L. T. in Österreich geboren, und auch für sie wurden laut BFA Asylanträge eingebracht. Insgesamt wurden sechs Asylanträge von der Familie gestellt. Die wiederholt gleichlautenden Asylvorbringen und die Integration seien sowohl vom BFA als auch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und gewürdigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht habe zudem bestätigt, dass eine Verletzung des Kindeswohls nicht ersichtlich sei.