Ministerium verspricht Hilfe bei CoV-bedingter Kreditstundung

Die wegen der Coronavirus-Krise bis Ende Jänner gesetzlich erstreckte Frist für Kreditstundungen ist am Sonntag abgelaufen. Die Regelung sollte Kreditnehmern helfen, die laufenden Raten wegen Einkommensverlusten infolge der Pandemie nicht mehr bezahlen konnten. Die Banken hätten „breit signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen“, teilte das Sozialministerium mit. Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach Rückendeckung.

„Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen“, kündigte der Minister gestern in einer Pressemitteilung an. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, könnten sich die Betroffenen gerne an das Konsumentenschutzministerium wenden, stellte Anschober Unterstützung in Aussicht.

Kreditkunden, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wieder aufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 Zinsen verrechnet wurden, werde empfohlen, „die höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen“.

VKI führt Verbandsklageverfahren gegen Banken

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit den Angaben zufolge im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mehrere Verbandsklageverfahren gegen heimische Banken, um die strittige Frage zu klären, ob diese ihren Kunden für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.

Kreditnehmer, die Probleme mit ihrer Bank bei der Rückzahlung der Raten haben, können sich schriftlich per E-Mail an die Konsumentenschutzsektion im Sozialministerium wenden.