20-Quadratmeter-Regel gilt auch für Supermärkte

Ab Montag gelten im Zuge der Öffnung des Handels auch für Supermärkte strengere Regeln. Pro Kunde und Kundin müssen künftig 20 Quadratmeter an Fläche zur Verfügung stehen und nicht wie bisher zehn Quadratmeter. Wegen des Gleichheitsgrundsatzes müssten für alle Händler die gleichen Regeln gelten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums gestern. Die Verschärfung treffe daher alle Händler, nicht nur die, die am Montag nach der längeren Schließungspause wieder öffnen dürfen.

Bezüglich der Regel herrschte bisher offenbar noch Unklarheit. In den vergangenen Tagen hatten mehrere Medien berichtet, dass für Lebensmittelhändler weiterhin die Zehn-Quadratmeter-Regel gilt.

Unmut bei Lebensmittelhändler Nah&Frisch

Körpernahe Dienstleister, etwa Friseure, sind von der Verschärfung ausgenommen. Sie müssen nur zehn Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stellen. Begründet wird die Unterscheidung damit, dass man bei einem Besuch bei einem körpernahen Dienstleister auch einen negativen Coronavirus-Test vorweisen müsse.

Für großen Unmut sorgte die heutige Präzisierung seitens des Ministeriums beim Lebensmittelhändler Nah&Frisch. Vor allem für die kleinen, selbstständigen Kaufleute sei das nicht machbar. „Warum hier eine Verschärfung für den Lebensmittelhandel notwendig sein soll, versteht niemand. Die 10 Quadratmeter pro Kunden haben im Lebensmittelhandel perfekt funktioniert“, sagte Nah&Frisch-Geschäftsführer Hannes Wuchterl laut einer Aussendung gestern. Er appelliert an Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), die Verschärfung zu überdenken und wieder zurückzunehmen.