Erben von Udo Jürgens werden Liedrechte zugesprochen

Sechs Jahre nach dem Tod des österreichischen Sängers und Komponisten Udo Jürgens ist ein Urteil im Streit über die Liedrechte gefallen: Das Zürcher Handelsgericht entschied, dass die Kinder und die letzte Lebensgefährtin diese Rechte erhalten sollen. Jürgens’ langjähriger Manager Freddy Burger hat damit das Nachsehen. Das geht aus dem kürzlich gefällten Urteil hervor, über das auch die Tageszeitung „Blick“ berichtete.

Die Klage seiner Firma Udo Jürgens Master AG (UJM) wurde vom Handelsgericht abgelehnt. Mit diesem Urteil dürfen die Kinder und die letzte Lebensgefährtin nun über die Veröffentlichung und Verwendung von Evergreens wie „Griechischer Wein“ und „Aber bitte mit Sahne“ entscheiden. Entsprechend können sie an den Liedern verdienen.

Komplexe Firmenstruktur

Die Sieger des Rechtsstreits sind jedoch auch selbst noch Aktionäre der Firma UJM des nun unterlegenen Burger. Die UJM wiederum ist nach wie vor Eigentümerin der Masterbänder mit Aufnahmen von Jürgens und der dazugehörigen Produzentenrechte. Einer Stellungnahme der UJM zufolge, bedeutet das nun, dass die UJM und die Erben gemeinsam dafür zuständig sind, neue Alben herauszugeben. Das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. UJM kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

Udo Jürgens starb 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen. Er war auf einem Spaziergang im Schweizer Gottlieben zusammengebrochen.