Kommission empfiehlt Restitution von Schiele-Bild

Ein Aquarell Egon Schieles (1890–1918) soll nach einer Empfehlung der beratenden Kommission für NS-Raubgut von der Stadt Köln an die Erben des jüdischen Vorbesitzers restituiert werden. Den Beschluss zu der 1917 entstandenen Arbeit „Kauernder weiblicher Akt“, die im Museum Ludwig in Köln aufbewahrt wird, fällte das von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzte Gremium einstimmig, wie die Kommission gestern mitteilte.

Schiele, Egon, Kauernder weiblicher Akt, Museum Ludwig, Köln
Rheinisches Bildarchiv Köln

Einstige Sammlung in Wien

Das Aquarell erhielt der Zahnarzt Heinrich Rieger nach Angaben der Kommission vermutlich von seinem Patienten Schiele selbst. Rieger hatte über Jahrzehnte hinweg in Wien eine bedeutende Sammlung zeitgenössischer Kunst aufgebaut. Nach der Eingliederung Österreichs ins nationalsozialistische Deutschland 1938 war Rieger wegen seiner jüdischen Abstammung schwerster Verfolgung ausgesetzt.

Riegers Kunstsammlung ging durch Notverkäufe und NS-Raub verloren. Er selbst wurde im September 1942 ins Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und ein Monat später dort ermordet. Seine Frau wurde 1944 ins KZ Auschwitz deportiert und dort wahrscheinlich bei der Ankunft vergast. Dem gemeinsamen Sohn gelang 1938 die Flucht in die USA.

Köln folgt Empfehlung der Kommission

Die Vorgänge um das Aquarell selbst sind laut Kommission unbekannt. Riegers Sammlung sei bis zum 13. März 1938 weitgehend intakt geblieben. „Insbesondere Werke von Schiele gab Rieger nur in seltenen Ausnahmefällen ab.“ Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises habe die Kommission deshalb den Nachweis für erbracht gesehen, dass der „Kauernde weibliche Akt“ am 13. März 1938 noch zu Riegers Kunstsammlung gehörte und in der Folge NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde.

Köln will das Aquarell nun zurückgeben. Die Stadt habe „von vornherein dargelegt, dass sie der Entscheidung der Kommission folgen wolle“, hieß es in einer Reaktion. Wegen der unklaren Quellenlage hatten sich die Stadt und die Erben darauf verständigt, die Kommission anzurufen.