Pakistan: Todesstrafe für drei psychisch Kranke aufgehoben

Pakistans Oberster Gerichtshof hat mit einem wegweisenden Urteil die Todesstrafe für drei psychisch Kranke aufgehoben. Sollten zum Tode Verurteilte aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sein, den Sinn ihrer Bestrafung zu verstehen, werde die Todesstrafe dem Zweck nicht gerecht, hieß es in der Urteilsbegründung der Richter heute.

Das Gericht wies zudem die Regierung und Provinzen an, Gesetzesänderungen vorzunehmen. Die Richter urteilten, dass etwaige Ausnahmen von der Todesstrafe ärztlich bestätigt werden müssen.

NGO: Wir sind begeistert

Eine pakistanische Menschenrechtsorganisation hatte die drei zum Tode Verurteilten vor Gericht vertreten. „Wir sind begeistert von diesem bahnbrechenden Urteil, das hoffentlich einen Präzedenzfall für alle Gerichte bei der Verurteilung psychisch kranker Gefangener schaffen wird“, sagte ein Sprecher des Projekts „Gerechtigkeit“.

Im Jahr 2016 hatte der Oberste Gerichtshof noch anders entschieden, eine Klage abgewiesen und damit für eine Kontroverse in dem südasiatischen Land gesorgt.