Netdoktor gegen Deutschland: Etappensieg vor Gericht

Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen Deutschland und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt. Google darf das staatliche Gesundheitsportal Gesund.bund.de nicht mehr automatisch als ersten Treffer anzeigen. Das Landgericht München wertete die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesministerium für Gesundheit als Verstoß gegen das Kartellrecht, wie aus einer Eilentscheidung von heute hervorgeht.

Die auf Kartellrecht spezialisierte Zivilkammer gab damit Anträgen des Burda-Gesundheitsportals Netdoktor.de auf zwei einstweilige Verfügungen gegen das Ministerium und gegen Google statt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Medienkonzern Burda hatte reklamiert, dass durch die Bevorzugung des staatlichen Portals weniger Nutzer auf der Suche nach Informationen über Krankheiten auf Netdoktor.de landeten.

Google hatte für das nationale Gesundheitsportal, das seit 1. September online ist, eine eigene Infobox eingerichtet, die bei Suchanfragen Informationen aus Gesund.bund.de anzeigt und darauf verlinkt. Private Anbieter haben keine Chance, bei Google eine ähnlich prominente Position zu bekommen.

„Potenziell Verlust von Werbeeinahmen“

„Dies führt zu einer Verringerung des Nutzeraufkommens bei NetDoktor und damit potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen, mit denen NetDoktor als privater Anbieter sein Portal finanziert“, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz. NetDoktor habe schon seit Beginn der Zusammenarbeit des Ministeriums mit Google mit rückläufigen Klickraten zu kämpfen. Denn rund 90 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer landeten über eine Google-Suche auf der Seite.

Das Landgericht halte den Betrieb des Gesundheitsportals des Ministeriums nicht für eine hoheitliche Aufgabe, sondern für eine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Kartellrecht unterliege. Auch eine mögliche bessere gesundheitliche Aufklärung wiege das nicht auf. Denn damit drohten seriöse private Portale verdrängt und die Medien- und Meinungsvielfalt reduziert zu werden.

Ob das Gesundheitsportal des Ministeriums überhaupt zulässig ist, untersuchte das Gericht nicht. Einen darauf zielenden Antrag hatte NetDoktor wieder zurückgenommen. Hubert Burda Media hatte das Portal erst 2019 vom Konkurrenten Holtzbrinck übernommen.