Justizressort: Blümels Hausdurchsuchung wurde vorgezogen

Die Hausdurchsuchung gestern bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist vorgezogen worden, weil Medien zuvor über dessen Beschuldigtenstatus rund um mutmaßliche Parteispenden durch die Novomatic berichtet hatten. Argumentiert wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit „kriminaltaktischen Gründen“. Blümel selbst bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Normalerweise müsse die WKStA in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten, teilte Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich heute Vormittag mit. Dann musste die Hausdurchsuchung aber vorgezogen werden.

„Es war daher nicht mehr möglich, die Dreitagesberichtspflicht einzuhalten“, wie die Sektionschefin laut APA sagte. „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informierte die Oberbehörden daher am Mittwoch über das notwendige Vorziehen der Hausdurchsuchung. Die Oberbehörden wurden somit im Vorfeld über die geplante Hausdurchsuchung informiert. Diese Information war angesichts der Dringlichkeit ausreichend.“