Gefährdung durch übertragbare Krankheiten: 100 Anklagen

Wer beim Arztbesuch eine CoV-Infektion verschweigt oder trotz Quarantänebescheids Freunde empfängt, riskiert ein Strafverfahren. In normalen Jahren spielt das Delikt der „Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ kaum eine Rolle. Die Pandemie hat die Anzahl der Anklagen im Vorjahr aber deutlich ansteigen lassen, wie Zahlen des Justizministeriums zeigen. Demnach gab es 100 Anklagen und 26 Verurteilungen, heuer waren es allein im Jänner elf Verurteilungen.

Unter die „anzeigepflichtigen Krankheiten“ fällt in Österreich eine ganze Reihe von Infektionen – von den Masern über die Röteln bis hin zu Aids und seit dem Vorjahr auch Covid-19. In Summe sind es 53 Krankheiten. Wer die Gefahr der Verbreitung einer dieser Krankheiten herbeiführt, riskiert bis zu drei Jahre Haft (§178 StGB) beziehungsweise ein Jahr bei Fahrlässigkeit (§179).

Üblicherweise halten sich die Verurteilungen in Grenzen: Seit 1976 weist die Statistik Austria für beide Delikte gemeinsam maximal 15 rechtskräftige Verurteilungen pro Jahr aus, im Durchschnitt waren es nicht einmal sechs pro Jahr.