Nawalny-Freilassung: Forderung für Kreml „unrechtmäßig“

Der Kreml hat den Aufruf des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Freilassung des inhaftierten Oppositionspolitikers Alexej Nawalny als „unrechtmäßig“ zurückgewiesen.

Die Entscheidung sei „ein sehr ernsthafter Versuch der Einmischung in innerrussische Justizangelegenheiten“, sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow heute der Agentur Interfax zufolge. Ähnlich hatten sich am Vortag bereits das russische Außen- und das Justizministerium geäußert.

Der Gerichtshof in Straßburg hatte Russland aufgefordert, den kürzlich in einem heftig kritisierten Verfahren zu mehreren Jahren Straflager verurteilten Nawalny unverzüglich freizulassen. Das Gericht gab damit einem Antrag Nawalnys auf einstweilige Maßnahmen statt und verwies darauf, dass diese verbindlich seien. Russland wiederum beruft sich auf seine neue Verfassung, die nationale Interessen über internationales Recht stellt.

„Nein, wir suchen keinerlei Konfrontationen“, sagte Peskow zudem auf die Frage, ob Russland über einen Austritt aus dem Europarat nachdenke, dessen Organ der Menschenrechtsgerichtshof ist.

EU bereitet neue Sanktionen vor

In der EU zeichnet sich unterdessen eine klare Unterstützung für neue Russland-Sanktionen ab. Wie Diplomaten nach Beratungen in Brüssel berichteten, ist derzeit kein Widerstand einzelner Staaten gegen weitere Strafmaßnahmen ersichtlich.

Die EU-Außenministerinnen und -minister werden vermutlich bei einem Treffen am Montag den Auswärtigen Dienst auffordern, eine Liste mit Personen und Organisationen vorzulegen, die mit Einreiseverboten und Vermögenssperren belegt werden sollen. Im Idealfall könnten die Sanktionen dann in den nächsten Wochen in Kraft treten, hieß es.