Tschechiens Verfassungsgericht hob rückwirkend Maßnahmen auf

Das tschechische Verfassungsgericht hat einen Teil der CoV-Schutzmaßnahmen der Regierung rückblickend für nichtig erklärt. Konkret ging es um die Geschäftsschließungen in der Zeit vom 28. Jänner bis zum 14. Februar. Das teilte eine Sprecherin heute in Brno mit.

Die Richterinnen und Richter bemängelten, dass die Maßnahmen ebenso wie eine lange Liste von Ausnahmen unzureichend begründet gewesen seien. Mit den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen befasste sich das Gericht nicht.

Diese unterscheiden sich aber kaum von den früheren. Ohne eine überzeugende Erklärung komme es Willkür gleich, wenn zum Beispiel Blumen- und Waffengeschäfte geöffnet sein dürften, andere Geschäfte aber nicht, so die Sprecherin zur Begründung.

Viele Geschäfte weiter geschlossen

Geschäfte des nicht alltäglichen Bedarfs sind in Tschechien damit weiter geschlossen. Die Opposition begrüßte das Urteil dennoch. Es zeige auf, dass die Regierung nicht einfach „Verbote wie Hasen aus dem Hut zaubern“ dürfe, schrieb der Christdemokrat Marian Jurecka auf Twitter. Geklagt hatten 63 Volksvertreterinnen und -vertreter aus dem Senat, der zweiten Kammer des tschechischen Parlaments.

Mit rund 968 CoV-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von 14 Tagen steht Tschechien derzeit EU-weit an erster Stelle. Heute meldete das Gesundheitsministerium in Prag 4.002 neue Fälle binnen 24 Stunden. Seit Beginn der Pandemie gab es mehr als 1,1 Millionen nachgewiesene Infektionen und 19.330 Todesfälle. Der EU-Mitgliedsstaat hat rund 10,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.