Homeoffice-Gesetz: WKÖ für Verschiebung bis Juli

Die Wirtschaftskammer Österreich will das Inkrafttreten des geplanten Homeoffice-Gesetzes um einige Monate verschieben. Laut Arbeitsministerium ist ein Inkrafttreten mit 1. April vorgesehen. „Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021“, heißt es in der Stellungnahme der WKÖ, Abteilung Sozialpolitik, im Begutachtungsverfahren.

Die WKÖ will eine Verschiebung, da die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen eine angemessene Vorlaufzeit brauche. Grundsätzlich begrüßt die WKÖ aber die geplanten Regelungen zum Homeoffice, die weitgehend auf einer Sozialpartnervereinbarung beruhen.

Zu eng ausgefallen ist laut WKÖ aber die Festlegung des Ortes für Homeoffice auf die Wohnung des Arbeitnehmers. Eine „offenere“ Formulierung wäre hier wünschenswert. Weiters wird von der WKÖ – wie in vielen anderen Stellungnahmen – die 42-Tage-Frist beanstandet. Die Geltendmachung von Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar ist laut dem Gesetzesentwurf daran geknüpft, dass der Beschäftigte mindestens 42 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet haben muss.

Im „Eilverfahren durchgepeitscht“

Die Begutachtungsfrist zum geplanten Homeoffice-Gesetz endete nach dreieinhalb Tagen am Freitagmittag. Die äußerst kurze Frist zur Begutachtung nach monatelangen Verhandlungen wurde etwa vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag scharf kritisiert, die Regelungen würden im „Eilverfahren durchgepeitscht“.

Auch die Industriellenvereinigung (IV) lehnt ein Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Regeln bereits am 1. April ab. „Angesichts der notwendigen Adaptierungs- und Umstellungserfordernisse für Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Bereitstellungsverpflichtung für digitale Betriebsmittel bzw. Kostenersatz, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 1. Juli 2021 vorstellbar“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Die IV urgiert auch eine Klarstellung zur Schriftlichkeit für eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Homeoffice.