EuGH befasst sich erneut mit Asylrecht in Ungarn

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich heute erneut mit dem Asylrecht in Ungarn. Die EU-Kommission hat Ungarn verklagt, weil es 2018 einen neuen Grund für die Ablehnung von Asylanträgen eingeführt hat: Es gilt, wenn Asylwerbende über ein Land eingereist sind, in dem ihnen keine Verfolgung drohte. Darin sieht die Kommission einen Verstoß gegen das EU-Recht. (Az. C-821/19)

Zudem bestraft Ungarn Organisationen, die Asylverfahren in Fällen unterstützen, in denen die ungarischen Kriterien nicht erfüllt sind – auch das betrachtet die Kommission als rechtswidrig. Das Maßnahmenpaket wurde 2018 auch als „Stop-Soros“-Gesetz bekannt. Die Bezeichnung bezieht sich auf den US-Philanthropen George Soros, der ungarische Hilfsorganisationen unterstützt. Schon zweimal hat Ungarn im vergangenen Jahr wegen anderer Asylregelungen vor dem EuGH eine Niederlage erlitten. Nun legt der zuständige Generalanwalt in Luxemburg seine Schlussanträge vor.