Finanztransaktionssteuer: Blümel lehnt Vorschlag ab

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich gegen die Initiative der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer für Aktien und Derivate in der EU ausgesprochen. „Schlechte Ideen werden auch durch ständige Wiederholung nicht besser“, sagte Blümel in einem heute veröffentlichten Bericht im deutschen „Handelsblatt“. „Wir wollen Spekulation und Hochrisikogeschäfte besteuern, nicht die Realwirtschaft schwächen.“

Österreich, heißt es weiter, wolle vor dem Hintergrund des Brexits und der damit verbundenen Konkurrenz des Finanzplatzes London den Kapitalmarkt in Europa nicht durch eine Finanztransaktionssteuer schwächen. Die portugiesische Ratspräsidentschaft legte der Zeitung zufolge vor wenigen Tagen einen neuen Vorschlag zu dem umstrittenen Thema auf den Tisch. Sie wollen die bereits existierenden Finanztransaktionssteuern aus Frankreich und Italien kombinieren.

„Plan so nicht zustimmen“

Blümel sieht jedoch die ohnedies durch die Coronavirus-Pandemie gebeutelte Wirtschaft in Gefahr: „Die grundlegende Idee, unmoralische Finanzspekulationen zu begrenzen, ist richtig. Vom guten Plan ist leider nur ein Vorschlag übrig geblieben, der nur die Realwirtschaft schlechterstellt. Gerade die werden wir nach dem Ende der Krise umso mehr brauchen. Deshalb können wir dem Plan so nicht zustimmen“, sagte der Finanzminister dem „Handelsblatt“. Auch würde Österreich aufgrund des engen Anwendungsbereichs auf Aktien den Vorschlag nicht unterstützen. Es fehle zum Beispiel die Besteuerung des Hochfrequenzhandels.

Neben der Wirtschaft fürchtet Blümel auch um die Kleinanleger. „Gerade der österreichische Finanzmarkt wäre dadurch benachteiligt, und Emissionen würden stattdessen in anderen Ländern passieren“, sagte der Finanzminister. Er forderte eine umfassendere Finanztransaktionssteuer sowie eine, die nicht nur die EU betrifft: „Ein geografisch breiter Ansatz – global oder zumindest mit möglichst vielen teilnehmenden Staaten – wäre wünschenswert, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“