Gericht: Ausgangssperre in Niederlanden rechtmäßig

Im heftigen Rechtsstreit über die Ausgangssperre in den Niederlanden hat das Berufungsgericht nun der Regierung recht gegeben. Die staatliche Maßnahme gegen die Coronavirus-Pandemie sei auf einer rechtmäßigen Rechtsgrundlage eingeführt worden, entschied heute das Gericht in Den Haag. Damit wurde das Urteil der vorigen Instanz aufgehoben.

In erster Instanz hatte der Richter erklärt, dass es für die Einführung der Maßnahme keine akute Notlage gegeben habe. Dem widersprachen die Berufungsrichter: „Die Corona-Pandemie ist als Anlass ausreichend.“ Angesichts der Schwere der Pandemie sei auch die zeitweilige Einschränkung von Grundrechten wie die Bewegungsfreiheit gerechtfertigt.

Protestgruppe klagte

Die Coronavirus-Protestgruppe „Viruswaarheid“ („Viruswahrheit“) hatte gegen die Ausgangssperre geklagt und am 16. Februar auch zunächst recht bekommen. Die Regierung hatte Berufung eingelegt, zugleich aber auch ein Notgesetz vorgelegt, um der Maßnahme eine andere gesetzliche Grundlage zu geben. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Daher ist das jetzige Urteil für die Aufrechterhaltung der Ausgangssperre nicht mehr relevant.

Die Ausgangssperre von 21.00 bis 4.30 Uhr war vor gut einem Monat eingeführt worden, um vor allem die Verbreitung der britischen Virusvariante abzubremsen. In den ersten Tagen hatte es daher heftige Krawalle gegeben. Die Maßnahme war erst kürzlich bis zum 15. März verlängert worden.