Unterbringungsgesetz: Novelle in Begutachtung

Das Justizministerium hat heute die siebenwöchige Begutachtung des Gesetzesentwurfs zur Reform des Unterbringungsgesetzes (UbG) gestartet. Die Novelle soll überfällige strukturelle Verbesserungen und klarere Regeln bringen sowie die Unterbringung patientengerechter gestalten, vor allem für Minderjährige.

Die Empfehlungen der „Brunnenmarktkommission“ seien eingeflossen, hieß es aus dem Ressort. Das UbG regelt die Aufnahme und Behandlung psychisch Kranker in der Psychiatrie.

Im Mai 2016 hatte ein psychisch kranker, vorbestrafter und von der Justiz zur Aufenthaltsermittlung ausgeschriebener Täter auf dem Wiener Brunnenmarkt eine 54-Jährige auf dem Weg zu ihrer Arbeit mit einer Eisenstange erschlagen. Danach legte eine vom damaligen ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichtete Sonderkommission Vorschläge vor, wie man solche Straftaten durch bessere Zusammenarbeit der Behörden verhindern könnte.

Ziel der Reform sei es, neben der besseren Vorbeugung von Selbst- und Fremdgefährdung die Rechte von psychiatrischen Patientinnen und Patienten zu stärken und ihre Betreuung zu verbessern. Der Gesetzesentwurf sei in einem mehrjährigen Prozess unter breiter Einbindung von Experten in 40 Sitzungen erarbeitet worden.

Auf die „Brunnenmarktkommission“ und deren Erkenntnisse gehen etwa die geplante bessere Vernetzung der Einrichtungen sowie klare Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden und damit eine durchgängige Betreuung psychisch Kranker in der Unterbringung zurück.