Korruptionsbericht zu Österreich: Justiz sieht Verbesserungen

Das Justizministerium sieht im neuen Bericht der Anti-Korruptions-Gruppe des Europarates (GRECO) zu Österreich Verbesserungen. Bei Richtern und Staatsanwälten seien im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2016 zwei Empfehlungen zur Gänze, sechs teilweise und drei noch gar nicht umgesetzt worden, teilte eine Ministeriumssprecherin gestern auf Anfrage der APA mit. Sie verwies auch darauf, dass aktuell im Korruptionsstrafrecht weitere Verschärfungen in Vorbereitung seien.

GRECO hatte die „unbefriedigende“ Umsetzung von Empfehlungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz gerügt. In dem Bericht werden zwar Fortschritte bei Richtern und Staatsanwälten eingeräumt.

Kritisiert wird von den Experten aber das Auswahlverfahren für Richter. So liege etwa die Entscheidung darüber, wer als Richteramtsanwärter aufgenommen wird, „in den Händen einer einzigen Person, nämlich des Präsidenten des entsprechenden Oberlandesgerichts“. Weiters gebe es keine Fortschritte hinsichtlich des Aufnahmeverfahrens für Verwaltungsrichter, was „ein Grund zur Besorgnis“ sei, so GRECO.