Verfassungsschutz: Rechtsextremismusverdacht gegen AfD

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD nach Berichten mehrerer Medien zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt und damit eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Das berichteten der „Spiegel“, die „Süddeutsche Zeitung“ und die ARD heute übereinstimmend.

Laut „Spiegel“ verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten.

Dasselbe gelte für Kandidatinnen und Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.

AfD-Vorsitzender: „Skandalös“

Das BfV wollte sich heute nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“

„Das Vorgehen des Verfassungsschutzes ist skandalös“, sagte der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla. „Obwohl die Behörde die Einstufung als Verdachtsfall nicht bekanntgeben darf, lanciert sie entsprechende Informationen an die Medien, um auf diese Weise den demokratischen Parteienwettstreit zulasten der AfD zu beeinflussen.“

1.000 Seiten langes Gutachten

Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist den Berichten zufolge ein rund 1.000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristinnen und Juristen sowie Rechtsextremismusexpertinnen und -experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Das geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber „tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.

Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.