Das Oberlandesgericht Wien hat die von Ö-Ticket für die Änderung von Ticket-Personalisierungen verrechneten Gebühren für unzulässig erklärt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Verbraucherinnen und Verbraucher können die bezahlten „Umpersonalisierungsgebühren“ zurückfordern.
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