EuGH-Urteil bremst neue Vorratsdatenpläne aus

Seit Mitte Februar berät der EU-Ministerrat über das Urteil des
Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich
vom 6. Oktober. Mitten in diesen Beratungen des EU-Ministerrats, wie man den vom EuGH
vorgegebenen, sehr engen Spielraum für eine neue einschlägige Verordnung
nützen könnte, platzte das nächste Urteil: Am Dienstag entschied der EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung in Estland und schränkte den Zugriff durch Strafverfolger auf Metadaten weiter ein.

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