Die österreichische Rechtsanwaltskammer hat verfassungsrechtliche Bedenken, was die Verschärfung des Epidemiegesetzes durch den Gesundheitsminister anbelangt. Kritisch gesehen wird – neben scharfen Strafen – vor allem das Vorhaben, Zusammenkünfte von vier Menschen aus zwei Haushalten als Veranstaltung zu werten, und dass es keine zeitliche Beschränkung gibt.
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