Erlass ordnet Ausreisetests für Hochinzidenzgebiete an

Das Gesundheitsministerium hat – bereits gestern – den Landeshauptleuten den Erlass für die schärferen CoV-Maßnahmen in „Hochinzidenzgebieten“ übermittelt. Demzufolge sind negative CoV-Tests für das Verlassen von Bezirken bzw. „lokal abgegrenzten Hotspots“ nötig, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort über 400 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt. Aufrechterhalten werden muss die Testpflicht, bis die Inzidenz nachhaltig (für zehn Tage) unter 200 gefallen ist.

Bei länger anhaltender Hochinzidenz in einem Bezirk oder einer Region – bei über 400 für länger als eine Woche – verlangt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in dem Erlass weitere Maßnahmen „durch den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau“.

Genannt werden weiterführende Quarantäneregelungen, Schwerpunktkontrollen der Einhaltung der CoV-Maßnahmen, verstärktes Contact-Tracing (über 96 Stunden) und wiederholte Tests von K1- und K2-Kontaktpersonen, Testung Erkrankter zwischen dem achten und zehnten Tag und erweiterte Testpflichten für das Betreten „bestimmter Orte oder Betriebsstätten“.

Durchreisende brauchen keine Tests

Die Ausreisetestpflicht müssen die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörden – spätestens mit Wirkung 10. März – per Verordnung umsetzen. Für das Verlassen des Bezirks nötig ist ein negativer SARS-CoV-2-Test (maximal 48 Stunden alt bei Antigen-, maximal 72 Stunden alt bei PCR-Testung). Genesene können alternativ eine ärztliche Bestätigung der durchgemachten Infektion vorliegen, das aber „abhängig von der Art des Infektionsgeschehens, insbesondere im Hinblick auf das Auftreten von Virusvarianten“.

Durchreisende brauchen keinen Test, erlaubt sind aber nur „unerlässliche Unterbrechungen“ (also z. B. Aufsuchen eines WCs). Weiters von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zehn Jahre, Sicherheitsdienste, Rettung und Feuerwehr, der Güterverkehr und Ausreisen für „unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege“ bzw. zur Gefahrenabwehr.

Bundesheerassistenz kann angefordert werden

Anschober ordnete auch an, dass „Kontrollen in möglichst hoher Intensität mittels Stichprobenkontrollen zu erfolgen haben“ – und stellt klar, dass dazu kann auch der ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden kann. Der Minister hielt auch fest, dass „parallel sicherzustellen ist, dass für die von der Einschränkung betroffenen Personen ausreichende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen“.

Betroffen von der Verordnung – weil die Inzidenz deutlich über 400 liegt – sind die zweitgrößte niederösterreichische Stadt Wiener Neustadt, der Kärntner Bezirk Hermagor und der Salzburger Pongau. Für den Bezirk Hermagor sind sie bereits (ab Dienstag) angeordnet. In den im Pongau gelegenen Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein, die zuletzt einen extremen Anstieg bei den Infektionen zu verzeichnen hatten, ist schon gestern für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung in Kraft getreten. Wiener Neustadt hat auf den Erlass des Ministeriums gewartet.