Flut an Stellungnahmen wegen Epidemiegesetznovelle

Erneut ist es zu einer Flut an Stellungnahmen wegen der Änderungen des Epidemiegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes gekommen. Binnen drei Tagen wurden mit Stand gestern Abend knapp 10.400 Stellungnahmen auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Es ist anzunehmen, dass noch Tausende folgen werden – denn die Begutachtungsfrist endet am 9. März.

Der Entwurf wurde von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Mittwochabend in Begutachtung geschickt. Die äußerst kurze Frist für Stellungnahmen dürfte viele Privatpersonen besonders motiviert haben. Wie schon bei den Novellen zuvor ähneln sich die Stellungnahmen und sind meist an harscher Kritik an die Politik geknüpft.

In der Begutachtungsphase können Behörden, Organisationen und Privatpersonen ihre Ansichten zu einem Gesetzesentwurf kundtun. Zuletzt konnte die Website des Parlaments wegen zig Stellungnahmen nicht mehr erreicht werden. Nach der Begutachtung sichtet das Ministerium die Anregungen und ändert bei Bedarf den Entwurf.

Ausgangsbeschränkungen leichter möglich

Neben den leichter zu verhängenden nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sieht die Novelle weitere Verschärfungen vor: Die bisher bestehende Möglichkeit für Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, statt des Coronavirus-Tests eine FFP2-Maske zu tragen, soll fallen.

Ebenfalls vorgesehen sind schärfere Strafen in bestimmten Bereichen: Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, ist künftig mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft zu bestrafen.

Vier Personen – Veranstaltung

Teilnehmende an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro zahlen. Veranstalter und Veranstalterinnen, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.

Neu geregelt werden auch die Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften. Wird bisher auf das „Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ abgestellt, ist künftig von mindestens vier Personen die Rede, die als Veranstaltung gelten. Das gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei Letzterem wieder klargestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt.