Neue Regeln für Ausreise aus Radstadt und Bad Hofgastein

Für die Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Salzburger Pongau ist seit Freitag für zwei Wochen bis vorerst 18. März, 24.00 Uhr, eine Ausreisebeschränkung in Kraft. Ab Mittwoch gelten neue Bestimmungen. Demnach müssen bereits Personen ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr, welche die Gemeinde verlassen wollen, einen negativen Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es nicht nur für Durchreisende, sondern auch für den Güterverkehr.

Bisher mussten auch Lieferanten einen negativen CoV-Test vorweisen. Neu ist ab Mittwoch auch eine Ausnahme von der Testpflicht bei „unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen“, wie das Land Salzburg heute Abend in einer Aussendung mitteilte. Das beinhalte auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.

Weiters ist ein vorgelegter PCR-Test jetzt 72 Stunden lang gültig, bisher waren es 48 Stunden. Ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Covid-19-Infektion ist allerdings der neuen Regelung zufolge nur noch für drei statt bisher sechs Monate gültig. Die Testpflicht bestand bisher für Personen ab vollendetem 15. Lebensjahr, ab Mittwoch ist es auf das vollendete zehnte Lebensjahr herabgesetzt.

7-Tage-Inzidenz bei über 1.000

Die Ausreisebeschränkung für die beiden Pongauer Gemeinden wurde wegen gestiegener Neuinfektionen eingeführt. Die Gemeinden wiesen Anfang vergangener Woche eine 7-Tage-Inzidenz von 1.042 beziehungsweise 1.168 auf. Mit den verschärften Maßnahmen sollen die Zahlen gesenkt werden. Die Ausfahrtkontrollen sind bisher offenbar ohne große Probleme verlaufen. Die Ausreisetests basieren auf einem Erlass des Gesundheitsministeriums für Gebiete, die eine besonders hohe 7-Tage-Inzidenz bei CoV-Neuinfektionen aufweisen.