Vorarlberg: Ministerium legte Novelle vor

Das Sozialministerium hat heute Nachmittag jene Verordnung vorgelegt, die ab Montag diverse Lockerungen in Vorarlberg, für Jugendliche und für Selbsthilfegruppen regelt. Überraschend ist, dass für den nunmehr möglichen Gasthausbesuch in Vorarlberg nicht nur ein negativer CoV-Test nötig ist, sondern dass auch am Verabreichungsplatz eine FFP2-Maske zu tragen ist, wie aus dem der APA vorliegenden Verordnungsentwurf hervorgeht. Zugesperrt werden muss um 19.00 Uhr.

Zudem muss zwischen den Tischen zwei Meter Abstand sein. Alternativ kann eine andere effektivere Trennung eingezogen werden. Eingelassene Gruppen dürfen aus maximal vier Personen plus minderjährige Kinder bestehen.

Sperrstunde um 19.00 Uhr

Der verlangte Test darf maximal 48 Stunden alt sein, wenn es sich um einen Antigen-Test handelt, 72 Stunden bei einem (verlässlicheren) PCR-Test. Betreten werden darf die Gastronomie nur zwischen 6.00 und 19.00 Uhr.

Ursprünglich war als Sperrstunde 20.00 Uhr angekündigt, strich NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker gegenüber der APA hervor – und kritisierte scharf, dass man damit den Unternehmen die Vorbereitungen noch mehr erschwere. Schließlich sei schon die ganze Verordnung sehr kurzfristig vorgelegt worden.

Maximal 100 Personen bei Veranstaltungen

Ermöglicht werden damit in Vorarlberg auch Veranstaltungen, wobei diese auf 100 Personen beschränkt sind. Zudem darf nur maximal die halbe Kapazität der Räumlichkeit genutzt werden. Die Plätze müssen zugewiesen und gekennzeichnet sein.

Hier gelten auch in Eigenregie durchgeführte Tests als Eintrittskarte, sofern diese in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind. Speisen und Getränke dürfen nicht abgegeben werden, der Buffetbesuch fällt also aus. Jedenfalls von den Veranstaltern zu erstellen ist ein Präventionskonzept.

Lockerungen gibt es auch für Jugendorchester oder Theatergruppen. Bis 18-jährige Jugendliche plus Betreuungsgruppen dürfen proben oder ohne Publikum aufspielen.

Neuerungen im Jugendsportbereich

Bundesweit gilt, dass beim Sport nun Jugendliche im Freien in Gruppen von bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen, wenn es zu keinem dauerhaften Körperkontakt kommt. Im Klartext kann man zwar beispielsweise ein Schusstraining beim Fußball machen, aber kein Match spielen. In Vorarlberg mit seiner signifikant besseren CoV-Fallzahl können die Gruppen aus 20 Personen bestehen. Dazu gibt es hier die Möglichkeit von Sport im Inneren für bis zu zehn Personen.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Voraussetzung sind negative Antigen- oder PCR-Tests. Zulässig sind auch Zusammenkünfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen.

Schließlich wird in der Verordnung, die ab 15. März gelten soll, noch für alle Betriebe ab 51 Beschäftigten die Erstellung eines Präventionskonzepts vorgesehen.

Hauptausschuss: Termin steht

Nach langem Gezerre konnte die für den Beschluss nötige Sitzung des Hauptausschusses vereinbart werden. Sie findet morgen um 12.00 Uhr statt. Die SPÖ gab ihre Blockade auf, nachdem Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zugesagt hatte, anstelle des erkrankten Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) ins Parlament zu kommen.