Oberösterreicher wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 35-jähriger Oberösterreicher ist heute im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an seiner Ex-Freundin sowie versuchten Mordes an deren Bruder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen glaubten nicht an die Notwehrversion des Beschuldigten und entschieden einstimmig, dass er schuldig des Mordes ist. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte – er ist selbst Jurist – war während aller vier Verhandlungstage bei seiner Notwehrschilderung geblieben. Staatsanwältin Patricia Weber unterstrich aber in ihrem Schlussplädoyer das ausführliche Beweisverfahren, das „alle Fragen geklärt“ habe. Für sie war es klar Mord: „Das Opfer hatte nicht den Hauch einer Chance.“ Und der Beschuldigte habe auch in Richtung des Bruders geschossen, weshalb er auch wegen Mordversuchs angeklagt sei.

Der Oberösterreicher hatte erst nach sieben Monaten in Untersuchungshaft angegeben, dass es Notwehr gewesen sein soll. „Es ist sein gutes Recht, sich seine eigene Geschichte zusammenzudichten, aber irgendwann muss man die Verantwortung übernehmen“, sagte die Anklägerin weiter. Er habe sich an jenem 23. Februar 2020 im Haus seiner Ex-Freundin in Großwilfersdorf zum „Herrn über Leben und Tod gemacht“. Der Verteidiger Gerald Ruhri sprach indes von einer Situation, „wo Dinge ausufern“. Es gebe eine Reihe offener Frage, die nicht zum Nachteil des Angeklagten ausfallen dürften.

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