Schrems vs. Facebook: Fall liegt bei Oberstem Gerichtshof

Der Rechtsstreit von Max Schrems mit Facebook geht in die nächste Runde. Der Datenschutzaktivist hat den Obersten Gerichtshof (OGH) angerufen und hofft, dass dieser die von ihm aufgeworfenen Fragen rund um die Datenverarbeitung durch Facebook dem Europäischen Gerichtshof vorlegt. Facebook meint, dass die Nutzer einen „Vertrag“ abschließen, da sie ja personalisierte Werbung erhalten. Darum ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt anwendbar.

Schrems ist überzeugt, dass der Onlinegigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivillandesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das OLG.

Einwilligung oder Vertrag

Der Rechtsstreit hängt sich unter anderem nun auch auf der Tatsache auf, ob Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich eine „Einwilligung“ unterzeichnen oder eben einen Vertrag, da Facebook als angebliche „Leistung“ Werbung anbietet. Da diese beiden Dinge in der DSGVO unterschiedlich geregelt sind, argumentiert Facebook, dass die Regeln der DSGVO zur „Einwilligung“ nicht mehr anwendbar seien. Laut Schrems sind damit die Regeln wie eine „eindeutige“ Zustimmung, die „spezifisch“ sein muss und auch jederzeit widerrufen werden kann, hinfällig.