Handel: Belastung durch Urlaubsansprüche

Für den Handel werden angehäufte Urlaubsansprüche aufgrund der Kurzarbeit zunehmend zum Problem. Zwar gibt es dafür Hilfen, doch der Handel würde um diese vielfach umfallen, kritisierten WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik und Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Handelsunternehmen, deren Beschäftigte seit November vorigen Jahres zwar dauerhaft in Kurzarbeit, jedoch nicht durchgängig von der Schließung betroffen waren, würden den Zuschuss nicht bekommen.

Die Regierung hatte vor knapp einer Woche ein weiteres Paket mit Hilfen für Wirtschaft, Sport sowie Kunst- und Kulturbetriebe geschnürt. In Summe werden 430 Mio. Euro ausgeschüttet. Mit dem Geld werden Unternehmen im Lockdown mit Kurzarbeit die Zahlung von Urlaubsgeld erleichtert, Trinkgeldverlust ausgeglichen, der Ausfallsbonus aufgestockt und Gastgärten gefördert.

Betriebe, die unter den Lockdown fallen und seit November in Kurzarbeit sind, erhalten pro Beschäftigen 825 Euro netto als Zuschuss zu den angehäuften Urlaubsansprüchen.

„Unsere Branche wird hier benachteiligt“, so Trefelik. Bisher verzeichne die Branche krisenbedingte Umsatzeinbrüche von knapp zehn Mrd. Euro. „Und auch seit der Öffnung des Handels leiden viele Unternehmen an Umsatzrückgängen – die fehlende Tagesgastronomie und der Wegfall der Touristen spiegeln sich in den Umsätzen“, so der Branchenvertreter.

Laut Will vom Handelsverband zeigen aktuelle Umfragen, dass allein im stationären Handel mehr als 100.000 Jobs akut gefährdet seien. Man fordere die Regieurng auf, die Zuschüsse für Mitarbeiter an alle Betriebe auszuzahlen, die seit November in Kurzarbeit sind – „und zwar unabhängig von einer direkten Lockdown-Betroffenheit“, so Will.