Spanisches Parlament billigt Legalisierung der Sterbehilfe

Das spanische Parlament hat die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Bei der abschließenden Abstimmung im Abgeordnetenhaus votierte heute eine deutliche Mehrheit von 202 Abgeordneten für das entsprechende Gesetz, 141 stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes im Juni können Menschen mit einer „schweren und unheilbaren“ Krankheit oder „chronischen“, stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um „unerträgliches Leid“ zu vermeiden.

Von Minderheitsregierung eingebracht

Mit diesem Gesetz „kommen wir einer humaneren und gerechteren Gesellschaft näher“, sagte Gesundheitsministerin Carolina Darias mit Verweis auf „die Menschen, die sich in einer Situation großen Leids befinden, und ihre Familien“. Der Gesetzeswentwurf war von der sozialistischen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sanchez eingebracht worden.

Von konservativen Parteien sowie der katholischen Kirche wird das Gesetz vehement abgelehnt. „Sterbehilfe ist immer eine Form von Mord, weil es bedeutet, dass ein Mensch am Tod eines anderen beteiligt ist“, so die spanische Bischofskonferenz. „Das Leben kann nicht in die Hände der Behörden gelegt werden“, sagte Lourdes Mendez Monasterio, Abgeordnete der rechtspopulistischen Vox-Partei, die bereits angekündigt hat, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

In Europa ist Spanien damit das vierte Land nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, erlaubt ist. Das Parlament in Portugal hatte Ende Jänner für eine Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt, das Verfassungsgericht forderte jedoch am Montag Nachbesserungen an dem Gesetz.

Gesundheitspersonal muss Sterbehilfe nicht leisten

Das spanische Gesetz soll im Juni in Kraft treten. Sterbewillige müssen spanische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sein oder in dem Land wohnen. Den entsprechenden Antrag müssen sie schriftlich und „bei vollem Bewusstsein“ stellen und nach zwei Wochen bekräftigen.

Der Antrag muss dann von zwei Ärzten bzw. Ärztinnen und anschließend noch von einer Kommission genehmigt werden, bevor die Sterbehilfe erfolgen kann. Gesundheitspersonal, das die Sterbehilfe nicht ausführen will, darf die Beteiligung unter Berufung auf Gewissensgründe verweigern.