Neue Regeln für Zusammenkünfte: Novelle passiert Ausschuss

Mit dem Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne hat gestern die jüngste geplante Novelle zum Epidemie- und Covid-19-Maßnahmengesetz den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert. Die Novelle umfasst nach Auskunft der Parlamentskorrepondenz strengere Regelungsmöglichkeiten für Zusammenkünfte, für Tests und regelt „Impfprivilegien“. Zur ursprünglichen Fassung hatte es mehr als 35.000 Begutachtungsstellungnahmen gegeben, nun wurde eine abgeänderte Version Richtung Plenum geschickt.

In der Ausschussdebatte warnte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) vor einem Überwachungsstaat, da durch den geplanten „Grünen Pass“ die Bewegungsprofile jedes Österreichers und jeder Österreicherin nachvollzogen werden könnten. Überschießende Regelungen und Widersprüche in den Gesetzestexten ortete auch NEOS-Mandatar Gerald Loacker. SPÖ-Vertreter Philip Kucher beklagte vor allem die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen, die auch dieses Mal erst kurz vor Beginn der Sitzung einen Abänderungsantrag eingebracht hätten.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sagte den Parlamentsangaben zufolge, der Begutachtungsprozess habe wertvolle Rückmeldungen geliefert, es seien auch viele Vorschläge eingearbeitet worden. Wesentlich sei, dass nunmehr auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“ in Österreich geschaffen werde. Dieser sei angelehnt an den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“, der den freien Personenverkehr in Zeiten der Coronavirus-Pandemie gewährleisten soll.

„Veranstaltungsregel“ neu definiert

Die von der Regierung geplante „Veranstaltungsregel“ ist im Gesetzesentwurf gänzlich neu definiert worden. In einer Art Negativformulierung heißt es nun: „Nicht geregelt werden dürfen Zusammenkünfte von weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjährige Kinder dieser Personen und Minderjährige, denen gegenüber diese Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen.“

Die Regelung zum Zusammenströmen von Gruppen ab vier Personen wird nun im Covid-19-Maßnahmengesetz und nicht im Epidemiegesetz verankert und gilt damit befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf.

Testpflicht für Geimpfte fällt

Änderungen gibt es auch bei den Ausgangsregelungen. Kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren sollten bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung aufgrund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Das wird nun im Grundsatz wieder darauf zurückgeführt, dass ein Kollaps der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für die Beschränkungen ist.

Auch die „Impfprivilegien“ sind in der Novelle erstmals enthalten. So werden gegen Covid-19 geimpfte Personen beim Betreten von Betriebsstätten etwa mit jenen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, gleichgestellt. Das sei „im Lichte der fortschreitenden Impfkampagne auch aus verfassungsrechtlichen Gründen“ erforderlich, heißt es unter anderem in den gesetzlichen Erläuterungen.

Außerdem fiel in der Novelle nach heftiger Kritik jener Punkt heraus, der Ausgangsbeschränkungen dann schon möglich macht, wenn das Contact-Tracing nicht mehr möglich ist. Allerdings müssen zuvor nicht mehr alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft werden, bevor Ausgangsbeschränkungen verhängt werden.