Fünf CoV-Fälle: AUA darf zwei Wochen nicht nach China fliegen

Die AUA darf zwei Wochen lang keine Passagierinnen und Passagiere nach China transportieren. Die chinesische Zivilluftfahrtbehörde CAAC verhängte am 19. März ein zweiwöchiges Flugverbot gegen die Austrian Airlines, wie das Onlineportal Aviation.Direct berichtete. Der Grund dafür ist, dass am 5. März auf dem Schanghai-Flug fünf CoV-positive Fluggäste an Bord waren. Die AUA bestätigte das Verbot gegenüber der APA.

Die chinesische Gesundheitsbehörde hat insgesamt fünf Fluggäste, die am 5. März 2021 mit OS 75 von Wien nach Schanghai geflogen waren, positiv auf das Coronavirus getestet. Auch andere Airlines wie China Southern, Emirates und Air China kassierten aus diesem Grund ein zweiwöchiges Flugverbot. Im Wiederholungsfall könne dieses auch länger ausfallen, schrieb die Nachrichtenseite.

China verlangt umfangreiche Testungen vor der Abreise. Auch am Ort des Umstiegs müssen die Reisenden nochmals getestet werden. Dennoch passiert es immer wieder, dass PCR-Tests, die nach der Ankunft in China vorgenommen werden, positiv ausfallen.

„Ausschließlich Transferpassagiere“

„Bei den fünf betroffenen Personen handelt es sich ausschließlich um Transferpassagiere, die aus unterschiedlichen Destinationen zum Flughafen Wien geflogen sind und während des ganzen Aufenthaltes am Flughafen sowie an Bord von Austrian Airlines FFP2-Masken tragen mussten“, erklärte AUA-Pressesprecher Leonhard Steinmann auf APA-Nachfrage. Eine Ansteckung an Bord sei „extrem unwahrscheinlich“.

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