Berichtspflichten: Weitere Änderung „in Arbeit“

Das Dauerthema Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften an ihre Oberbehörden ist um eine Facette reicher: Nachdem bereits die dreitägige Berichtspflicht zurückgenommen wurde, soll nun auch der Berichtspflichtenerlass 2016 novelliert werden. Das bestätigte das Justizministerium gestern auf Anfrage von ORF.at.

In einer parlamentarischen Anfrage wollte die SPÖ-Mandatarin Selma Yildirim von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wissen, wie diese „die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften besser sichern“ will. „Derzeit“ werde eine Novellierung des „Berichtspflichtenerlasses 2016 idF 2017 vorbereitet“, so die Ministerin in ihrer Antwort.

Verweis auf Regierungsprogramm

Auf Nachfrage, was konkret geplant und wann mit der Änderung zu rechnen sei, teilte das Ressort ORF.at mit, dass im Regierungsprogramm die Reduktion der Berichtspflichten vereinbart sei. Man verwies darauf, dass „in einem ersten Schritt“ eben die dreitägige Berichtspflicht zurückgenommen wurde. „Derzeit ist die Überarbeitung des Berichtspflichtenerlasses in Arbeit“, hieß es weiter.

Die dreitägige Berichtspflicht wurde vom damaligen ÖVP-Justizminister Josef Moser Ende 2018 erlassen. Anlass war die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Der Berichtspflichtenerlass 2016 stammt hingegen von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Darin wird etwa genauer geregelt, bei welchen Fällen und in welcher Form an die Oberbehörden berichtet werden muss.

Debatte über Berichtspflichten

Über Berichtspflichten und Weisungen wird schon seit Jahren heftig diskutiert. Für Kritiker und Kritikerinnen gefährden diese nämlich unabhängige Ermittlungen, für die anderen sind sie eine wichtige Qualitätskontrolle – wobei beide Seiten der Meinung sind, dass Berichte sehr viel Zeit kosten.

Im „Ibiza“-Komplex gab es rund 180 Berichte der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen – die Hälfte davon wurde „unaufgefordert aufgrund der gesetzlichen Berichtspflichten“ erstattet. Das Justizministerium stellte aber klar, dass die Überarbeitung unabhängig von der geplanten Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes erfolgt – also bereits früher erlassen werden könnte.

„Die Reduktion der Berichtspflichten wird zu einer deutlichen Entlastung der Staatsanwaltschaften führen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit“, so Justizministerin Zadic.