Risikogruppe: Verordnung wird bis Ende Mai verlängert

Arbeits- und Gesundheitsministerium werden die Dienstfreistellung von Menschen, die in die Covid-19-Risikogruppen fallen, in einer gemeinsamen Verordnung bis Ende Mai verlängern. Die Verordnung soll in den nächsten Tagen kundgemacht werden, hieß es heute in einer Mitteilung der Ministerien. Gleichzeitig wird an einem medizinischen Konzept gearbeitet, wie jene Menschen aus der Risikogruppe, die bereits geimpft sind, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Die Freistellungsregelung gilt seit Mai 2020 zum Schutz jener Erwerbstätigen, die durch die Coronavirus-Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. „Wir befinden uns nach wie vor in einer heiklen epidemiologischen Lage“, betonte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Die Regelung werde nun um weitere zwei Monate verlängert, „um Personen, die aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, unverändert Schutz zu bieten“, wird Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) zitiert.

Die Risikogruppenverordnung wurde zuletzt Ende 2020 verlängert – mit der Option, sie nach neuerlicher Evaluierung im Frühjahr bis Juni 2021 in Geltung zu lassen. Sie bietet Erwerbstätigen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (und ein vom Arzt ausgestelltes Attest darüber haben), besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Sind Homeoffice oder andere Schutzmaßnahmen nicht möglich, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bezahlt freigestellt werden.