Schulen im Osten: Fernunterricht und Betreuung bis 9. April

Wien, Niederösterreich und das Burgenland gehen wegen der hohen Infektionszahlen von 1. bis 6. April in den Lockdown, Schüler und Schülerinnen haben im Osten bis 9. April nur Fernunterricht. Für die unter 14-Jährigen soll es zwar auch diesmal ein Betreuungsangebot an Schulen geben.

Allerdings soll dieses „ausschließlich dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist“, betont das Bildungsministerium im Erlass zum Schulbetrieb ab 6. April. Es werde weiterhin allen, die Bedarf haben, ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen.

Aussetzen des Präsenzunterrichts möglich

Im Erlass ist außerdem vorgesehen, dass die Schulbehörde in einzelnen Regionen das Aussetzen des Präsenzunterrichts für Schulen oder einzelne Klassen anordnen darf, wenn das für „die Eindämmung von Covid-19 erforderlich“ ist. ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann hatte zuletzt für eine Umstellung des Unterrichts auf Distance-Learning bei einer 7-Tage-Inzidenz von 400 in einem Bezirk oder einer Gemeinde plädiert.

In diesem Semester ist pro Fach nur maximal eine Schularbeit gestattet. Das Ministerium hat im Erlass nun festgehalten, dass dabei der Stoff auf „ein bewältigbares Maß“ eingegrenzt werden soll, und zwar insbesondere auch dann, wenn die erste Schularbeit des Jahres bereits mehrere Monate zurückliegt.

Schwerpunkt auf Mitarbeit

Bei Diktaten, Tests und anderen schriftlichen Überprüfungen „ist auf die Gesamtbelastung durch Leistungsfeststellungen in allen Unterrichtsgegenständen zu achten“. Der Schwerpunkt soll auf Mitarbeit liegen, wobei „kürzere schriftliche Feststellungen“ wie Stundenwiederholungen möglich sind, die – je nach Schultyp – höchstens 15 bis 25 Minuten dauern dürfen.

Schülervertreter und -vertreterinnen hatten zuletzt beklagt, dass vor allem an den Oberstufen an den Präsenztagen geballt Stundenwiederholungen und Tests stattfänden.

Direkt aufsteigen trotz Fünfer

Schüler und Schülerinnen, die ein Nicht Genügend im Zeugnis haben, und im Vorjahr in diesem Fach positiv beurteilt wurden, dürfen auch in diesem Jahr direkt aufsteigen. Erst ab zwei Nicht Genügend muss die Klassenkonferenz entscheiden, ob man das Jahr wiederholen muss.

In jedenfalls zwei Fächern kann der Schüler bzw. die Schülerin dabei zur Wiederholungsprüfung antreten. Bleibt dann nur noch ein Fünfer, greift auch in diesem Fall die Regel vom automatischen Aufstieg.