Türkei: HDP-Verbotsklage an OGH zurückgegeben

Das türkische Verfassungsgericht hat Fehler im Verbotsantrag gegen die prokurdische Oppositionspartei HDP bemängelt und die Klage an den Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgegeben. Damit verzögert sich die Entscheidung über eine Aufnahme eines Verbotsverfahrens gegen die zweitgrößte Oppositionspartei in der Türkei. Die Verfassungsrichter wiesen die Generalstaatsanwaltschaft heute an, die Anklageschrift zu überarbeiten und erneut einzureichen.

Das Gericht folgte damit der Empfehlung eines Berichterstatters, der die Anklage zuvor begutachtet und Formfehler festgestellt hatte, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Er bemängelte Medienberichten zufolge etwa, dass personenbezogene Daten und Berufsbezeichnungen in der Anklage fehlerhaft angegeben wurden. Auch seien HDP-Politikerinnen und -Politiker, für die ein Politikverbot gefordert werde, bereits gestorben.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vor zwei Wochen unter anderem wegen Separatismusvorwürfen eine Verbotsklage gegen die HDP beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Anklage setzt die HDP mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gleich, die in der Türkei, in Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Die HDP untergrabe die „unteilbare Integrität des Staates“, so der Vorwurf.

Die HDP hatte bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vor drei Jahren 11,7 Prozent der Stimmen erhalten. Präsident Recep Tayyip Erdogan wirft der HDP vor, der verlängerte Arm der PKK zu sein. Die Partei weist das strikt zurück.