Maskenpflicht kommt in Parlamentshausordnung

Österreichs Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen im Hohen Haus künftig FFP2-Masken tragen, haben aber keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie sich nicht daran halten. Die Regelung kommt nämlich nur in die Hausordnung, nicht in die Geschäftsordnung des Parlaments, gab Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gestern bekannt.

Die FPÖ protestierte. Klubchef Herbert Kickl kündigte an, auch bei der Nationalratssitzung am Freitag ohne Maske erscheinen zu wollen. Kickl wertete die Diskussion als Ablenkungsmanöver vom „Korruptionssumpf“ der ÖVP. Von ÖVP, Grünen und auch der größten Oppositionsfraktion SPÖ kam hingegen Zustimmung zu Sobotkas Vorgangsweise.

Sobotka verteidigt Regelung

Sobotka sagte nach der Sitzung der Sonderpräsidiale, dass diese Vorgehensweise vor allem durch die von den Parlamentsmitarbeitern geäußerte Sorge um ihre Gesundheit motiviert sei. Man wisse, dass das Tragen von FFP2-Masken sowohl für den Eigen- als auch für den Fremdschutz vor CoV-Infektionen wirksam sei.

„Was für Herrn und Frau Österreicher gilt, gilt auch für uns im Hohen Haus“, verwies er auf die Vorgaben der Gesundheitsbehörden. Die Klubdirektoren sollen zudem beratschlagen, ob eine Reduktion der Ausschusssitzungen möglich sei, um Kontakte zu reduzieren. Zudem habe man sich mit einer gelockerten Sitzordnung „diskursiv auseinandergesetzt“.

Die Maskentragepflicht soll im Plenarsaal, aber auch in den Parlamentsgängen gelten. Das freie Mandat werde dadurch nicht eingeschränkt, so Sobotka, das hätten Verfassungsrechtler festgestellt. Ein Sanktionsmechanismus werde nicht kommen, denn bisher gebe es keinen Antrag der Parteien für eine Änderung der Geschäftsordnung.

Laut dem Rechtsdienst im Parlament könne man die Mandatare zwar verpflichten, eine Maske zu tragen, aber „Abgeordnete können allein wegen des Verweigerns des Tragens einer (FFP2- oder sonstigen) Maske nicht an der Teilnahme an einer Sitzung gehindert werden […]“. Dabei gehe es mehr um die ungehinderte Ausübung des passiven Wahlrecht und weniger um das freie Mandat, wie oft betont wird.