Deutschland führt automatische Ausgangssperren ein

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Das geht aus einem Reuters heute vorliegenden Entwurf des Gesundheits- und des Innenministeriums hervor, der am Vormittag vom Kabinett beschlossen werden soll.

Ab einer Infektiosrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise und kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr am nächsten Tag verhängen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Ab 7-Tage-Inzidenz von 100

Die bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Coronavirus-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Ab einer 100er-Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person.

Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen und Zoos wird untersagt.

Gilt vorerst bis 30. Juni

Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben. Die deutsche Bundesregierung wird zudem ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Schwellenwert von 100 zu erlassen – aber nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Das ist derzeit der 30. Juni.