Neuverordnung bringt Maturaklassen mehr Flexibilität

Eine neue Fassung der CoV-Schulverordnung bringt mehr Flexibilität für Matura- und andere Abschlussklassen. Normalerweise dürfen Schulen, Klassen und Gruppen nur dann vom Schichtbetrieb abweichen, wenn die Bildungsdirektion zustimmt.

In den letzten Schulstufen ist künftig keine Zustimmung der Schulbehörde mehr erforderlich, wenn das zu mehr Präsenzunterrichtsstunden zur Vorbereitung auf abschließende Prüfungen einschließlich Lehrabschlussprüfungen führt.

Damit soll den Schulen mehr Flexibilität eingeräumt werden, wie man im Bildungsministerium betonte. Sie brauchen damit keine Genehmigung mehr, wenn etwa sehr kleine Klassen in einem Raum oder größere Klassen auf zwei Räume aufgeteilt ihre Vorbereitung auf die Abschlussprüfung erhalten. Voraussetzung ist allerdings weiterhin, dass die Hygienebestimmungen eingehalten werden.

In der Verordnung ist außerdem festgehalten, dass auch für diejenigen, die heuer beim Haupttermin im Frühjahr ihre Matura bzw. Externistenreifeprüfung oder Berufsreifeprüfung wiederholen, dieselben Regeln gelten wie für jene, die zum ersten Mal antreten.