Vorarlbergs LVwG kassiert Teststraßenausschreibung

Vorarlbergs Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die Teststraßenausschreibung des Landes für nichtig erklärt. Zwei Passagen widersprechen dem Bundesvergabegesetz, so das LVwG. Die Ausschreibung muss neu gemacht werden.

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