Bundeskanzler Sebastian Kurz im „Ibizia“-U-Ausschuss
ORF.at/Peter Pfeiffer
VfGH-Aufforderung

Ringen um Kurz-Mails für „Ibiza“-Ausschuss

Nach der VfGH-Aufforderung an ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz, seine persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen, geht das Tauziehen zwischen Kanzleramt und „Ibiza“-U-Ausschuss um mögliche relevante Unterlagen rund um die Causa in die nächste Runde. Kurz ließ am Donnerstag offen, ob er der Aufforderung des Höchstgerichts folgen wird. Die Opposition übte umgehend scharfe Kritik.

Donnerstagfrüh wurde bekannt, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Kurz aufgefordert hat, die von der Opposition im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss geforderten persönlichen E-Mails dem Höchstgericht vorzulegen. Frist ist laut dem Schreiben ans Bundeskanzleramt der 26. April – also Montag. Dann wollen die Höchstrichter entscheiden, welche Unterlagen der U-Ausschuss erhalten soll.

Kurz ließ bei einer Pressekonferenz am Donnerstag aber offen, ob er der Aufforderung der Höchstrichter nachkommen werde, und behauptete, bereits alle relevanten Unterlagen aus seiner ersten Amtszeit übermittelt zu haben. Er könne nur Dinge liefern, die auch vorhanden sind. „Wenn ein Regierungsmitglied ausscheidet, ist das ein komplexer Prozess“, so Kurz auf Journalistenfragen.

Relevantes werde veraktet, das sei auch zur Verfügung gestellt worden. Was es nie gegeben habe, könne aber auch nicht geliefert werden. Alles, was nach Ende der ÖVP-FPÖ-Regierung vorhanden und relevant war, sei veraktet und geliefert worden.

Kalender offenbar weitgehend gelöscht

Weitgehend gelöscht wurde offenbar der Kalender des Bundeskanzlers aus seiner ersten Amtszeit 2017 bis 2019. Wie ein Kurz-Sprecher der APA sagte, wurden zwar alle Termine, die im Zusammenhang mit einem Akt standen, dem Staatsarchiv übermittelt. „Aber der Kalender wird als persönliches Schriftgut gesehen und ist gelöscht worden.“

Diese Auskunft habe man vom Staatsarchiv erhalten und sich ans Archivgesetz gehalten, so der Sprecher. Der Direktor des dem Kanzleramt unterstellten Staatsarchivs, Helmut Wohnout, hatte angesichts dieser Debatte aber schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass das Archivgesetz nicht konkret regle, ob ein Kalender vorgelegt werden muss oder nicht.

VfGH entscheidet, was an Ausschuss weitergeht

Der VfGH benötigt die Unterlagen, weil er entscheiden muss, welche davon dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden. Dort haben SPÖ, FPÖ und NEOS bereits mehrmals beklagt, keine einzige Mail und keinen einzigen Kalendereintrag des Bundeskanzlers erhalten zu haben.

Da ein parlamentarischer U-Ausschuss nicht nur die strafrechtliche, sondern auch die politische Verantwortung untersucht, stehen ihm relevante Akten (in diesem Fall auch Chats) zu, die zwar nicht strafrechtlich, aber für den Untersuchungsgegenstand „abstrakt relevant“ sind, wie der juridische Terminus lautet.

VfGH verweist auf Kontrollauftrag des Ausschusses

Der Bundeskanzler habe sich zwar nach dem Einlangen des Oppositionsschreibens zum Gegenstand geäußert, schreibt der VfGH. Er habe jedoch nicht „der Aufforderung zur Vorlage von vom Antrag betroffenen Akten und Unterlagen entsprochen“, heißt es weiter. Ohne deren Kenntnis sei die Erfüllung des „dem Untersuchungsausschuss verfassungsgesetzlich übertragenen Kontrollauftrages“ nicht möglich, lautet der Hinweis des Höchstgerichts.

SPÖ: Kurz steht nicht über dem Gesetz

Scharfe Kritik an der Weigerung des Bundeskanzlers kam von der SPÖ. „Jetzt weigert sich Kurz sogar schon, dem VfGH diese Akten und Unterlagen zu liefern, die der für seine Entscheidung braucht“, kritisierte Fraktionschef Kai Jan Krainer in einer Aussendung: „Kurz muss verstehen lernen, dass er nicht über dem Gesetz und der Verfassung steht.“

Er warf Kurz und auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) Missachtung der Verfassung und des Parlaments vor. Denn auch Unterlagen des Finanzministeriums über ÖBAG-Chef Thomas Schmid – Hauptdarsteller in den zuletzt publik gewordenen Postenschacher-Chats – seien noch ausständig.

NEOS wartet „mit Spannung“

„Mit Spannung“ wartete ihrerseits NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, ob Kurz der Aufforderung des VfGH nachkommen wird. Gegenüber dem Ausschuss habe Kurz – so wie auch andere Auskunftspersonen aus dem Kanzleramt – nämlich stets behauptet, dass Mails und auch Handychats regelmäßig gelöscht worden seien. Da sich schon einige Antworten im U-Ausschuss als falsch herausgestellt hätten, „erwarten wir aufmerksam die Reaktion des Bundeskanzleramtes an den VfGH“, so Krisper in einer Stellungnahme.

„Sollte es nun doch Schriftgut geben, so wäre das ein – wohl auch strafrechtlich relevanter – Skandal.“ Sollte Kurz bzw. das Kanzleramt bei der Behauptung bleiben und die Daten tatsächlich gelöscht worden sein, wäre das laut Krispers Dafürhalten wiederum „klar“ ein Verstoß gegen die Archivierungspflicht gemäß Bundesarchivgesetz. Diese normiere schließlich, dass das gesamte Schriftgut, das angefallen ist und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Staatsarchiv zu übergeben ist, argumentierte Krisper.